Vorschriften für die Mitglieder des Fischereivereins Greetsiel und Umgebung
- Das Angeln ist nur mit einem gültigen Angelschein erlaubt. Als Angelberechtigung gilt der Stempel im Mitgliedsbuch. Die Gebühr für die Angelberechtigung ist bei Eintrag in das Mitgliedsbuch zu entrichten.
- Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
- Bei der Ausübung des Fischfangs darf das Angelgerät nicht verlassen oder die Aufsicht auf Andere übertragen werden( unbeaufsichtigte, zum Fischfang ausgelegte Angelgeräte können von den Kontrollorganen eingezogen werden).
- Bei der Ausübung des Fischfangs ist das Mitgliedsbuch mitzuführen. Das Mitgliedsbuch ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist folge zu leisten.
- Jeder Angler hat den Angelpiatz sauber zu verlassen.
- Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt. (Schleppangeln)
- Das Angeln darf nicht gewerbsmäßig ausgeübt werden. Insbesondere dürfen gefangene Fische nicht gegen Entgelt veräußert werden. Unter Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen.
- Der Angler hat sich nach den geltenden Natur- und Tierschutzgesetzen zu verhalten.
- Es ist untersagt einen Setzkescher zu benutzen.
- Es ist verboten, mit lebenden Köderfischen zu angeln.
- Untermaßig gefangene Fische sind sofort schonend in das Gewässer zurückzusetzen.
- Schonzeit für alle Raubfische ist vom 01.02. bis zum 15.05...
- Beim Angeln im Speicherbecken des Greetsieler Hafens ist eine Fangliste zu führen. Diese ist am Ende des Jahres beim Fischereiverein Greetsiel wieder abzugeben.
- Auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Nutzer der Gewässer ist zu achten.
Mindestmaße:
Aal |
45 cm |
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Hecht |
50 cm |
Aland |
20 cm |
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Karpfen |
40 cm |
Barsch |
25 cm |
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Rotaugen |
18 cm |
Brasse |
18 cm |
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Schleie |
25 cm |
Güster |
18 cm |
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Zander |
45 cm |
Fanggeräte
Jedes Vereinsmitglied das im Besitz des Beitragsnachweises ist, darf mit vier Handangel mit je einem Haken den Fischfang ausüben. Zusätzlich darf eine Senke zum Köderfischfang benutzt werden. Sie darf nicht größer als 1 Meter mal 1 Meter sein.
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht einen Aalkorb zu benutzen. Der Aalkorb muss mit seinem Namen und Adresse versehen sein. Ebenfalls muss der Aalkorb beim Kassenwart angemeldet werden. Die Jahresgebühr beträgt 5,- Euro.
Mitglieder die als Berufsfischer in Rente gegangen sind, dürfen zwei Reusen im Vereinsgewässer aufstellen. Ausnahme hiervon sind die Gewässer im Speicherbecken des Greetsieler Hafens. Die Reusen sind vor dem Aufstellen beim Vorstand anzumelden. Die Gebühr pro Reuse beträgt ebenfalls 5,- Euro. Die Erlaubnis ist nicht übertragbar.
Reusen und Aalkorb müssen täglich kontrolliert werden.
Vorstand
Der Fischereiverein Greetsiel hat am 09.03.2024 einen neuen Vorstand gewählt.
- 1. Vorsitzende: Markus Freese
- 2. Vorsitzenden: Daniel Bruns
- Schriftführer: Siegfried Bruns
- Schatzmeister: Jan-Arne Feeken
Die ehemaligen 1.und 2. Vorsitzenden H. Kruse und Edgar Bruns wurden zu Ehren-Mitgliedern ernannt.
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