Gastkarten
Tageskarte |
3 Tage |
7 Tage |
14 Tage |
1 Monat |
1 Jahr |
5,- |
10,- |
15,- |
20,- |
30,- |
40,- |
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Die Gastkarten sind in Greetsiel in Schoof's Mühlencafe erhältlich. Kontakt: M. und H. Kruse, Mühlenstraße 2, 26736 Greetsiel, Telefon: 0 49 26 - 21 54
Gastkarte zum Fischfang
(Ohne gültigen Fischereischein und Personalausweis ist die Gastkarte ungültig)
Dem Gast wird in folgenden Gewässern die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit drei Handangeln mit je einem Haken und allen gesetzlich zugelassenen Ködern mit Ausnahme von lebenden Köderfischen auszuüben:
1. |
Altes Greetsieler Sieltief |
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5. |
Leybuchtsammelgraben |
2. |
Hauener Tief |
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6. |
Greetsieler Hafen |
3. |
Pilsumer Tief |
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7. |
Badesee (in Außentief ist das Angeln mit der Gastkarte nicht erlaubt) |
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4. |
Neues Greetsieler Sieltief |
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Beim Fischfang dürfen keine Wasserfahrzeuge benutzt werden. Die Benutzung des Setzkeschers ist verboten. Anfüttern maximal 1 L Futter. Die Landesfischereiordnung ist zu beachten. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Vom 01.02. bis zum 15.05. ist das Angeln auf Raubfische untersagt.
Besondere Bedingungen: Uferbauten und Anpflanzungen sind zu schonen! Übertretungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen bestraft.
Das Fischen in nur vom Ufer aus gestattet. Bei der Ausübung des Fischfanges darf das Angelgerät nicht verlassen werden (unbeaufsichtigt, zum Fischfang ausgelegte Angelgeräte können von den Kontrollorganen eingezogen werden).
Das Angeln darf nicht gewerbsmäßig ausgeübt werden. Insbesondere dürfen gefangene Fische nicht gegen Entgelt veräußert werden. Unter Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil zu verstehen.
Die Überlassung des Erlaubnisscheines an andere oder Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Erlaubnisscheines haben den Entzug des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Gebührenerstattung zu Folge.
Auf gegenseitige Rücksichtnahme aller Nutzer der Gewässer ist zu achten.
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